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Johar Gesellschaft
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Nachlass Spende

Die Zeit des Gebens ist Ihre

Irgendwann kommen wir alle an den Punkt, an dem das Thema Testament uns nahekommt. Sich mit dem Tod zu beschäftigen, möchte niemand gerne. Und wenn es um den Eigenen geht, dann noch weniger. Demnach denken die wenigsten Menschen beizeiten daran, ihr Testament zu machen. Obwohl man mit einem Testament Einfluss auf die Zukunft hat und etwas Bleibendes hinterlässt – Gutes vollbringen kann.

Die Möglichkeiten, ein Testament zu gestalten, sind riesig. Je größer Ihre Familie und Ihr Vermögen, desto vielgestaltiger sind Ihre Wege. Und dann gibt es da auch noch Ihre Werte, die Sie weiterleben lassen möchten. Vielleicht wollen Sie sich über Ihren Tod hinaus für den Kampf gegen Hunger, für ein Recht auf Bildung oder für die medizinischen Grundversorgung einsetzen. Dann haben Sie, mit Ihrem Besuch auf unserer Webseite, den ersten Schritt getan.

Mit den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick rund um das Thema Erbschaftsspende mit Hilfe eines Testaments geben.

Jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Hinweise und Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite unverbindliche Orientierungshilfen sind und daher keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung ersetzen. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

 

Wer erbt?

Nach dem Erbrechtsgesetz erben Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in einer festgelegten Ordnung. Gibt es jedoch keine Angehörigen, geht alles an den Staat über. Möchte man letzteres vermeiden lässt sich diese gesetzliche Erbfolge nur mit einem Testament oder einem Erbvertrag regeln. Eins von beidem benötigen Sie in jedem Fall, wenn Sie Ihr Erbe dem Staat nicht zukommen lassen wollen und lieber einer gemeinnützigen Organisation oder Stiftung etwas vererben möchten. Egal ob Alleinerbe oder als Teil einer Erbengemeinschaft – mit ihrem Testament legen Sie fest was mit Ihrem Erbe passiert. Als gemeinnützige Organisation ist die Johar Gesellschaft mit ihrem Projekt Asha Vihar in Indien, von der Erbschaftssteuer befreit. Jeder Euro kommt an!
Beim Aufsetzen eines Testaments gibt es einiges zu beachten. Zugleich kommen viele Fragen auf, wie beispielsweise:

  • Ich habe noch kein Testament verfasst. Warum ist es für mich sinnvoll?
  • Erbe? Miterbe? Vermächtnis?
  • Formen des Testaments.
  • Was ist der Vorteil einer Testamentsspende an die Johar Gesellschaft?
  • Wer kann mir bei der Erstellung eines Testaments helfen?
  • Wie verfasse ich ein Testament?

 

Ich habe noch kein Testament verfasst. Warum ist es für mich sinnvoll?

 

  1. Gesetzliche Erbfolge

Falls Sie kein Testament haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und in sogenannte Ordnungen unterteilt. Erbberechtigt sind danach sowohl die Person, mit der Sie in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, als auch Ihre Verwandten. Bestehen keine Ehepartner, Kinder oder Verwandte geht Ihr Erbe an den Staat über.

  1. Klarheit schaffen

Mit einem Testament halten Sie fest, was genau mit Ihrem Nachlass passieren soll. Ein Testament schafft Klarheit über Ihre persönlichen Wünsche und Ideale. Zusätzlich gibt es auch Ihren nächsten Angehörigen Sicherheit und kann Streitigkeiten verhindern.

 

Erben? Miterbe? Vermächtnis?

 

Erbe

Wenn Sie die Johar Gesellschaft als Vollerben einsetzen, sprechen Sie uns Ihren kompletten Nachlass zu. Dann kümmern wir uns um alle bürokratischen Angelegenheiten und Wünsche, die Sie für sich formuliert haben. Erben müssen sich um den Nachlass kümmern, also zum Beispiel Schulden zahlen oder die Erbauseinandersetzung betreiben.

Miterbe

Mit einem Miterbe setzen Sie die Johar Gesellschaft neben weiteren Erben, die Ihnen wichtig sind als Miterben ein. In Ihrem Testament legen Sie fest, welcher Erbe welchen Anteil erhalten soll. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt (§ 2032 BGB).

Vermächtnis

Einfacher ist ein Vermächtnis. Mit einem Vermächtnis sprechen Sie der Johar Gesellschaft einen einzelnen Nachlassgegenstand Ihres Vermögens zu. Das kann z. B. ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück oder eine Lebensversicherung sein. Mit den Worten „Ich vermache …“ können Sie in Ihrem Testament einen bestimmten Nachlassgegenstand einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen lassen. Als Vermächtnisnehmer wird sie dann nicht zum Erbe. Aber sie hat gegenüber den Erben den Anspruch, das Vermächtnis aus dem Nachlass zu erhalten.

Formen des Testaments

Das eigenhändige Testament
Möchten Sie ein eigenhändiges Testament errichten, müssen Sie, als erblassende Person, dieses vollständig handschriftlich verfassen und es abschließend mit Ort und Datum versehen und mit Ihrem Vor- und Zunamen unterschreiben. Besteht Ihr Testament aus mehreren Seiten, empfehlen wir Ihnen die Seiten durchzunummerieren und einzeln zu unterschreiben.

Wichtig: Bei inhaltlichen Widersprüchen oder nachträglichen Ergänzungen gilt immer das neueste Testament. Bewahren Sie am besten Ihr Testament in amtlicher Verwahrung bei einem Nachlassgericht. An einem vermeintlich sicheren Ort besteht die Gefahr, dass Ihr Testament nicht aufgefunden wird. Sollten Sie Ihr Testament zuhause aufbewahren wollen, beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod das Nachlassgericht zu verständigen. Grundsätzlich ist jeder, der ein Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. Der Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments darf von dem Erblassenden bestimmt werden und muss den Erbberechtigten bekannt sein.


Das notarielle Testament
Das öffentliche oder auch notarielle Testament errichten Sie bei einem Notar Ihrer Wahl. Dieser ist verpflichtet, Sie umfassend zu beraten und Ihren letzten Willen zu beurkunden. Hierfür fällt eine Gebühr an, deren Höhe vom Nachlasswert abhängig ist. Vorteile des notariellen Testaments sind: • Das Testament ist formal wirksam und fälschungssicher. • Der Notar überzeugt sich von der Testierfähigkeit. • Das Testament wird grundsätzlich beim Nachlassgericht verwahrt. • Es ist kein Erbschein erforderlich. Mit einem notariellen Testament haben mögliche Einsprüche Ihrer Nachfahren kaum Aussicht auf Erfolg. Eine weitere Aufgabe des Notars ist es, Ihr Testament amtlich und sicher zu verwahren. Wenn Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, wird es eröffnet, sobald das Nachlassgericht über das Standesamt von Ihrem Tod erfährt. Das Nachlassgericht informiert alle, die Sie im Testament bedenken – auch die Johar Gesellschaft.

Der Erbvertrag
Im Gegensatz zu einem Testament wird ein Erbvertrag von zwei oder mehreren Personen geschlossen und muss vor einem Notar beurkundet werden. Der Erbvertrag ist für alle grundsätzlich bindend und kann im Normalfall einseitig nicht mehr abgeändert werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn eine Unternehmensnachfolge in Abstimmung mit den Erben geregelt werden soll, Ehepartner oder wenn jemand freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichtet.

 

Zentrales Testamentsregister

Seit dem 1. Januar 2012 gibt es in Berlin ein zentrales Testamentsregister. Wenn ein Testament amtlich verwahrt werden soll, muss es dort registriert werden. Nach der Mitteilung Ihres Ablebens durch das Wohnsitzstandesamt, informiert das zentrale Testamentsregister das verwahrende Nachlassgericht über den Todesfall. Somit ist die Eröffnung Ihres Testaments sichergestellt. Nur wenn die formalen Vorschriften eingehalten werden, ist Ihr Letzter Wille auch wirklich bindend und wirksam.

 

 

Was ist der Vorteil einer Testamentsspende an die Johar Gesellschaft?

 

  1. Sie unterstützen die medizinische Grundversorgung aller Menschen Jharkhands in Indien und geben Kindern ein sicheres Zuhause und das Recht auf Bildung.

Seit 27 Jahren setzt sich die Johar Gesellschaft für Kinder in Not ein, um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen und wir geben den Menschen in Jharkhand eine medizinische Grundversorgung. Ihre Testamentsspende kommt den Kindern zugute, damit sie gesund und sicher aufwachsen können, Bildung erhalten und in ihren Rechten gestärkt werden. Zusätzlich verhelfen Sie, dass den Ärmsten in der Region Indiens eine medizinische Grundversorgung gewährleistet werden kann.

 

  1. Als gemeinnützige Organisation zahlen wir keine Erbschaftssteuer.

Anders als Privatpersonen ist die Johar Gesellschaft als gemeinnützige Organisation nicht erbschaftssteuerpflichtig und im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei der Johar Gesellschaft an und unterstützt die Menschen in Jharkhand.

 

 

Wer kann mir bei der Erstellung eines Testaments helfen?

Rechtsanwalt und / oder Notar

Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen oder Ihrer familiären Situation kann es sinnvoll sein, dass Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen. Diese sind verpflichtet Sie umfassend zu beraten.

Das Institut Erbrecht e.V. kann Ihnen dabei helfen einen Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden.

https://www.erbrecht-institut.de/de/berater.html

Der Steuerberater

Nehmen Sie sich einen Steuerberater Ihres Vertrauens mit an die Seite, um sich professionell und unabhängig beraten zu lassen.

 

 

Unser Versprechen an Sie

Ihre Wünsche stehen für uns an erster Stelle. Bei uns ist Ihr Erbe in sicheren Händen. Transparenz, Wirkung und Vertrauen sind der Johar Gesellschaft sehr wichtig.

 

Ein Testament schafft Klarheit und Sicherheit. Denn mit dem Testament bestimmen Sie nach Ihren Wünschen, was nach dem Tod mit Ihrem Nachlass passieren soll. Um die Johar Gesellschaft in Ihrem Testament zu bedenken, reichen die folgenden Angaben aus: Neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, ist es gut, wenn Sie die vollständige Adresse nennen:

Johar Gesellschaft gGmbH
Vorberg 44
D-28790 Schwanewede

 

 

Wie verfasse ich ein Testament?

MUSTERTESTAMENT - Alleinstehender mit der Johar Gesellschaft als Alleinerbe.

Mein Testament.

Ich, Maria Mustermann, geboren am 11.03.1925 in Musterdorf, zurzeit wohnhaft in der Musterstraße 123 in 99999 Musterstadt, setze als Alleinerbin die Johar Gesellschaft, Masurenweg, Wedemark ein. Meinem Neffen Hans Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 33, 80999 Musterstadt, vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Alle bis heute errichtete Testamente widerrufe ich hiermit.

Musterstadt, 19. August 2020Maria Mustermann

WICHTIG: Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen und sollte mit Ort und Datum der Niederschrift versehen sein.
Diese Mustervorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und formuliert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. 

 

MUSTERTESTAMENT - Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten mit der Johar Gesellschaft als Schlusserbe

Unser Testament

Wir, die Eheleute Maria Mustermann, geboren am 11. 03. 1925, und Max Mustermann, geboren am 23. 10. 1935, zurzeit wohnhaft in der Musterstraße 123 in 99999 Musterstadt, treffen für den Fall unseres Todes folgende Regelung: Wir setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerbin bzw. Alleinerben ein. Zum Schlusserben beim Tode der/des Zuletzt versterbenden bestimmen wir die Johar Gesellschaft, Masurenweg, Wedemark. Alle bisherigen Testamente heben wir hiermit auf. Musterstadt, 19. August 2020 Maria Mustermann. Dies ist auch mein letzter Wille. Musterstadt, 19. August 2020 Max Mustermann

WICHTIG: Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich mit Unterschrift erfolgen und sollte mit Ort und Datum der Niederschrift versehen sein.

Diese Mustervorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und formuliert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.   

 

MUSTERTESTAMENT - Testament Alleinstehender mit einem Vermächtnis zugunsten der Johar Gesellschaft

Mein Testament

Ich, Maria Mustermann, geboren am 11.03.1949 in Musterdorf, zurzeit wohnhaft in der Musterstraße 123 in 99999 Musterstadt, treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung: Zu meinen Erben bestimme ich zu gleichen Teilen meine Nichte Laura Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 44, 33602 Musterdorf, und meinen Neffen Hans Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 33, 80999 Musterdorf. Die Johar Gesellschaft, Masurenweg, Wedemark, soll als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro erhalten.

*Alle bis heute errichtete Testamente widerrufe ich hiermit. Musterstadt, 19. August 2020Maria Mustermann

WICHTIG: Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich mit Unterschrift erfolgen und sollte mit Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Möchten Sie die Johar Gesellschaft mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken, ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit. So können Sie der Johar Gesellschaft zum Beispiel Geldvermögen, Wertpapiere oder eine Immobilie vermachen. Zur Erfüllung eines Vermächtnisses wenden wir uns an Ihre Erben oder einen eingesetzten Testamentsvollstrecker.

Diese Mustervorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und formuliert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. 

Hilfe auf dem Weg zum erfolgreichen Testament.

 

  1. Nehmen Sie sich die Zeit für Ihre Wünsche und Ihre Ideale. Ein Testament zu verfassen ist nicht in 5 Minuten abgeschlossen.
  2. Tragen Sie zusammen was Sie alles vererben möchten. Gegebenenfalls machen Sie sich Notizen.
  3. Wer aus meiner Familie ist erbberechtigt? Habe ich Nachkommen die der bestimmten Ordnung nach erbberechtigt sind?
  4. Haben Sie niemanden der in der Erbfolge erbberechtigt ist, dann lassen Sie Ihre Gedanken zu Ihren Freunden, zu Wegbegleitern oder Patenkindern schweifen. Oder wollen Sie das Ihr Erbe anderweitig weiterlebt und in die Zukunft getragen wird?
  5. Machen Sie sich die Gedanken darüber ob Sie Vererben, ein Vermächtnis aufsetzten oder Miterben bestimmen wollen.
  6. Entscheiden Sie, ob Sie sich Hilfe dazu nehmen möchten oder sollten, von einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Wir können Ihnen dazu nur eine Empfehlung aussprechen.
  7. Nehmen Sie sich ein oder mehrere Blätter und einen Stift zur Hand und schreiben Sie händisch Ihr Testament. Versehen Sie jedes Blatt mit Datum, Ort und nummerieren Sie jedes einzelne Blatt durch. Unterschreiben Sie jede einzelne Seite.
  8. Erwähnen Sie Ihr Testament gegenüber einer vertrauenswürdigen Person, falls Sie nicht beabsichtigen es beim zentralen Testamentsregister oder Notar zu hinterlegen, damit es gefunden wird und Ihre Wünsche umgesetzt werden können.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Ansprechpartner:

Jessica Pinschke
E-Mail: jessica.pinschke(at)johar.de

 

Spenden im Trauerfall

Kondolenzspenden statt Blumen und Trauerkränze

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist schmerzhaft. Für Hinterbliebene kann es tröstlich sein, mit einem Spendenaufruf jenen zu helfen, die dringend Unterstützung brauchen. Somit kann der Abschied etwas Positives bewirken.

Bitten Sie im Sinne eines verstorbenen Menschen anstelle von Trauerkränzen oder Blumengestecken um Spenden für die Johar Gesellschaft und setzen Sie so ein Zeichen für das Leben.

Bitte beachten Sie:

  • Erwähnen Sie den Spendenwunsch in der Traueranzeige, damit Ihre, Abschied nehmenden, Trauergäste über Ihre Wünsche informiert sind.
  • Legen Sie ein Stichwort in der Überweisung fest, damit wir die Spenden zuordnen können (z.B. „im Gedenken an Hans Mustermann“) und Sie auf Wunsch über die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden unterrichten können.
  • Geben Sie unsere Kontonummer an Ihre Trauergäste weiter:
    JOHAR Gesellschaft
    Commerzbank AG Berlin
    Konto Nr.: 07 873 013 00
    BLZ.: 100 800 00
    IBAN: DE09 1008 0000 0787 3013 00
    SWIFT-BIC: DRES DE FF